Kennzeichnung alkoholischer Getränke - Folgenabschätzung Anfangsphase

Die Folgenabschätzungen in der Anfangsphase sind zunächst ein Problemaufriss und Überblick zu möglichen Lösungen, jedoch noch keine Konsultation über konkrete Handlungsoptionen.

Am 3. Februar 2021 hat die Europäische Kommission den europäischen Plan zur Bekämpfung des Krebses angenommen. Einer ihrer Aktionsbereiche ist die nachhaltige Krebsprävention, unter anderem durch die Reduzierung des schädlichen Alkoholkonsums. In diesem Zusammenhang kündigt der Plan an, dass die Kommission die Einführung obligatorischer Angaben im Zutatenverzeichnis und der Nährwertdeklaration auf den Etiketten aller alkoholischen Getränke vorschlagen wird, wie dies bereits bei anderen vorverpackten Lebensmitteln der Fall ist. Ziel der vorliegenden Initiative ist es, diese Ankündigung durch eine Überarbeitung der Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011 weiterzuverfolgen. Sie soll in Bezug auf die Kennzeichnung aller alkoholischen Getränke die laufende Initiative zur Einführung einer obligatorischen Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Packung ergänzen.  

Als mögliche Optionen nennt die Folgenabschätzung einerseits die Beibehaltung des derzeit geltenden Regelungsstands, d.h. die derzeitige Ausnahme, wonach alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Vol.-% keine Zutatenliste und Nährwertdeklaration tragen müssen, bleibt bestehen und Lebensmittelunternehmer stellen weiterhin freiwillig die Zutatenliste und die Nährwertdeklaration auf dem Etikett von alkoholischen Getränken oder auf andere Weise bereit. Andererseits wäre eine Aufhebung der Ausnahme und Zulassung bestimmter Angaben außerhalb des Etiketts oder die Aufhebung der Ausnahme und verpflichtende Kennzeichnung aller Angaben zum Zutatenverzeichnis und zur Nährwertdeklaration auf dem Etikett denkbar.  

Die Frist für erste Stellungnahmen zu dieser ersten Folgenabschätzung in der Anfangsphase endete am 22. Juli 2021. Antworten zur Folgenabschätzung in der Anfangsphase können hier eingesehen werden: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13028-Lebensmittelkennzeichnung-Uberarbeitung-der-Vorschriften-fur-die-Information-der-Verbraucher-uber-alkoholische-Getranke_de. Für das vierte Quartal 2021 ist eine öffentliche Konsultation zum Thema geplant.