Entwaldung – Bericht EU-Parlament angenommen
3.146.34.148Das EP spricht sich darin für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf weitere Produktkategorien aus – unter anderem Fleisch von Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen sowie Mais und Kautschuk und schlägt vor, auch Finanzinstitute der Sorgfaltspflichtenprüfung zu unterwerfen, um sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten nicht zur Entwaldung beitragen.
Ferner wird vom EP eine umfassendere Definition des Begriffs "entwaldungsfrei" vorgeschlagen, die besagt, dass die betreffende Ware oder das betreffende Erzeugnis nicht auf Flächen hergestellt wurde, die nach einem Stichtag am 31. Dezember 2019 (im Vergleich zu dem von der Kommission vorgeschlagenen späteren Stichtag am 31. Dezember 2020) entwaldet wurden oder zu einer Waldschädigung oder Waldumwandlung geführt oder beigetragen haben.
Das Europäische Parlament wird nun seinen angenommenen Standpunkt zu der Verordnung mit dem Europäischen Rat und der Kommission im so genannten „Trilog“ verhandeln. Sobald die Verhandlungen zu einem einvernehmlichen Ergebnis führen, wird die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht und ist für die EU-Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich.
Der Bericht des EU-Parlaments ist hier abrufbar (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0311_DE.pdf).