Verbot aromatisierter Tabakerzeugnisse für E-Zigaretten

Dieses Verbot ist eine Reaktion der EU-Kommission auf den erheblichen Anstieg des Verkaufs von erhitzten Tabakerzeugnissen in der EU. Angesichts dieser wesentlichen Änderung der Umstände bei den betreffenden Produkten wird nun die einschlägige Richtlinie 2014/40/EU dahin gehend geändert, dass das bereits für Zigaretten und für Tabak zum Selbstdrehen geltende Verbot des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen mit einem charakteristischen Aroma und von Tabakerzeugnissen, die in irgendwelchen ihrer Bestandteile Aromastoffe enthalten, etwa in Filtern, Papieren, Packungen, Kapseln, auf erhitzte Tabakerzeugnisse ausgeweitet wird.

Die Mitgliedstaaten haben nun acht Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Vorschriften werden ab dem 23. Oktober 2023 in vollem Umfang anwendbar sein. Bis dahin gilt eine dreimonatige Übergangsfrist, um den Bestand an aromatisierten erhitzten Tabakerzeugnissen zu verkaufen.

Der europäische Plan zur Krebsbekämpfung hat eine „tabakfreie Generation" zum Ziel, das heißt, dass bis 2040 weniger als 5 Prozent der Bevölkerung Tabak konsumieren. Tabak ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko, die Hauptursache für vorzeitiges Sterben in der EU und jedes Jahr verantwortlich für fast 700 000 Todesfälle. Rund 50 % aller Raucherinnen und Raucher sterben vorzeitig (im Schnitt 14 Jahre früher). Trotz erheblicher Fortschritte in den letzten Jahren gibt es in der EU nach wie vor viele Raucher/innen: 26 % der Gesamtbevölkerung und sogar 29 % der jungen Europäerinnen und Europäer zwischen 15 und 24 Jahren rauchen.

Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://health.ec.europa.eu/tobacco/overview_de

Die entsprechende Verordnung ist hier abrufbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2100&from=EN