Die EU-Kommission hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat um fünf Jahre verlängert.

Am 15. Dezember 2022 wäre die Zulassung des Mittels abgelaufen. Mehrfach war eine Entscheidung über ein Verbot oder die Verlängerung der Zulassung verschoben worden. Zuletzt war eine Abstimmung des zuständigen Fachausschusses im Oktober ohne klares Votum ausgefallen. Obwohl eine klare Mehrheit der Mitgliedstaaten, u.a. Deutschland, den Vorschlag unterstützte, kam keine qualifizierte Mehrheit zustande und es wurde keine Stellungnahme abgegeben. Die Kommission verwies den Verordnungsentwurf zur weiteren Beratung an den Berufungsausschuss, der am 15. November 2022 zusammentrat. Auch der Berufungsausschuss gab keine Stellungnahme ab. Die Kommission war damit verpflichtet, gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vor dem 15. Dezember 2022 eine Entscheidung zu treffen und ist dieser Pflicht nachgekommen.

Im Juli 2023 wird die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) voraussichtlich ihre Bewertung der Zulassungskriterien für Glyphosat vorlegen. Die jetzige Verlängerung gilt unbeschadet der noch ausstehenden grundlegenden Entscheidung, ob die Zulassung von Glyphosat erneuert werden kann oder nicht, die jedoch erst nach Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung getroffen werden kann.

In der EU wird seit Jahren über den weit verbreiteten Unkrautvernichter gestritten. Wissenschaftliche Untersuchungen kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen, ob Glyphosat krebserregend sein könnte oder nicht. Eine Studie der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend ein. Untersuchungen von europäischen Lebensmittelsicherheits- und Chemiebehörden sowie aus Kanada und Japan bestätigen diesen Verdacht allerdings nicht.

Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/approval-active-substances/renewal-approval/glyphosate_en