EU-Parlament lehnt höhere Pestizidgrenzwerte von Thiacloprid in importierten Lebensmitteln ab

Bei dem Insektizid Thiacloprid handelt es sich um einen Wirkstoff der Klasse der Neonicotinoide. Besondere Nutzung findet die Substanz im Kartoffel-, Gemüse-, aber auch im Baumwollanbau. Aufgrund von Beeinträchtigungen vieler Insekten wurde die Nutzung des Stoffs seit 2013 nach und nach restriktiver gehandhabt. Mit 386 Ja-Stimmen, 186 Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen stimmten die Parlamentarier gegen den Vorschlag der EU-Exekutive. Diese Entscheidung bedeutet, dass die Kommission ihren Vorschlag nun zurückziehen muss und der Rückstandshöchstgehalt für besagtes Pestizid weiterhin bei null liegt. Thiacloprid ist seit 2020 in der EU verboten. Dies sei auch einer der Gründe gewesen, warum die Abgeordneten gegen den Vorschlag stimmten. Noch im vergangenen Jahr wollte die EU-Kommission die Pestizidnutzung erkennbar einschränken. Für die Parlamentarier schien der Vorschlag der Kommission daher eher ein Zeichen für Inkohärenz gewesen zu sein.

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