Neue genomische Techniken: Europaparlament stimmt für Lockerungen von Gentechnik in Landwirtschaft
3.12.34.211- 27.02.2024
Mit 307 Ja-Stimmen, 263 Nein-Stimmen und 41 Enthaltungen nahm das Europäische Parlament am 06. Februar 2024 seine Position zum EU-Kommissionsvorschlag zu den neuen genomischen Techniken (NGT’s) in der Landwirtschaft an. Hauptziel der Gesetzesinitiative ist es, dass das Lebensmittelsystem in Zukunft nachhaltiger und resilienter gegenüber klimatischen Veränderungen oder aber Schädlingsbefall sind. Bis auf eine markante Änderung hinsichtlich der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit orientiert sich die Position des Parlaments im Großen und Ganzen am Kommissionsvorschlag von Juli 2023. Es soll weiterhin zwei Kategorien von NGT-Pflanzen geben, doch lediglich Pflanzen der Kategorie 1 sollen von den GVO-Bestimmungen ausgenommen sein, nicht jedoch Pflanzen der Kategorie 2. Die Abgeordneten legten in ihrer Position zudem fest, dass es nun zu einer zwingenden Kennzeichnung von Saatgut, Pflanzen und Lebensmitteln, die diese Pflanzen enthalten, kommen soll. Dabei soll die Rückverfolgbarkeit durch Dokumente und Barcodes sichergestellt werden. Der Einsatz der NGT’s bliebe auch weiterhin im Biolandbau verboten, auch die Patentierbarkeit genannter Pflanzen soll in Zukunft nicht möglich sein. Während sich das Parlament auf eine Position einigen konnte, bleibt die Lage im Rat hinsichtlich der NGT’s weiter festgefahren. Seit Herbst 2023 wird innerhalb des Gremiums versucht eine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten zu erzielen, was bisher allerdings erfolglos blieb. Eine Verabschiedung des Vorschlags vor den EU-Wahlen im Juni ist somit in den letzten Wochen immer unwahrscheinlicher geworden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240202IPR17320/neue-genomische-techniken-parlament-befurwortet-regeln-fur-mehr-nachhaltigkeit