Mitgliedstaaten positionieren sich zu Greenwashing: Rat offen für Gespräche mit dem Europäischen Parlament

Die allgemeine Ausrichtung des Rates ist besiegelt: Greenwashing auf Produkten soll nun schwieriger werden. Der Rat positionierte sich innerhalb der „Green Claims Directive“ und macht den Weg frei für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament (EP).

Irreführende Umweltaussagen sollen bald Geschichte sein. Vage, unbegründete, unzuverlässige und nicht zu vergleichende Umweltaussagen stellen einer Studie aus dem Jahr 2020 zufolge ein großes Problem dar, das vor allem die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflusst. Im Legislativvorschlag „Green Claims“ geht es dabei um ausdrückliche (schriftliche und/oder mündliche) Umweltaussagen, die durch Unternehmen freiwillig propagiert werden. Inbegriffen sollen hierbei auch Umweltzeichen bzw. Umweltsiegel sein, öffentliche, als auch private. Demnach sollen besagte Aussagen zukünftig nur noch faktenbasiert sein – sich also ausschließlich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen – und für Verbraucherinnen und Verbraucher klar und verständlich sein. Der Rat stützt sich hierbei weiterhin auf das Ex-ante-Überprüfungsverfahren, dass auch schon von der Kommission vorgeschlagen wurde. Für bestimmte Umweltaussagen soll es hingegen ein vereinfachtes Verfahren geben. Der Trilog, also die inhaltlichen Verhandlungen, zwischen Kommission, Parlament und Rat soll nun frühestens ab Herbst 2024 starten können.

Weitere Infos zur Positionsfindung des Rats finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/06/17/green-claims-directive-council-ready-to-start-talks-with-the-european-parliament/