Späterer Geltungsbeginn ab Ende 2025: Rat stimmt für Kommissions-Vorschlag bei Entwaldungsverordnung

Obwohl die Entwaldungsverordnung schon seit knapp anderthalb Jahren in Kraft ist, sollte der Geltungsbeginn ursprünglich ab dem 30.12.2024 bestehen. Nachdem nun die EU-Kommission zum Start in den Oktober einen späteren Geltungsbeginn der Entwaldungsverordnung ins Spiel brachte, stimmten die Mitgliedsstaaten dem einige Tage später zu. Besagter Beginn soll sich demnach um 12 Monate verschieben. Hiermit soll Drittländern, Mitgliedsstaaten, Marktteilnehmenden und dem Handel mehr Zeit zugestanden werden, sodass diese in der Lage sind, sich adäquat auf ihre Sorgfaltspflichten vorzubereiten, die u.a. die Erzeugnisse Rind, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Gummi sowie zum Teil daraus produzierte Folgeprodukte betreffen. Wenn das Parlament in Brüssel dem ebenfalls zustimmt, sollen die in der Verordnung verankerten Pflichten ab dem 30. Dezember 2025 für große Marktteilnehmer und Händler gelten, ab dem 30. Juni 2026 dann auch für Kleinst- und Kleinunternehmen. Eine Parlamentszustimmung ist nötig, sodass die Änderungen noch vor Ende des Jahres in Kraft treten können.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/10/16/eu-deforestation-law-council-agrees-to-extend-application-timeline/