Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie: EU-Organe einigen sich auf Reduktionsziele bei Lebensmittelverschwendung

Die Verhandlungen sind beendet, ein Ergebnis liegt vor: in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar einigten sich die drei wichtigsten EU-Organe innerhalb der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. In dieser werden unter anderem Reduktionsziele für Abfälle von Lebensmitteln und Textilien vereinbart. So sollen aufgrund des Basisjahrzeitraums 2021-2023 Abfälle aus der Verarbeitung und Herstellung um 10 % bis 2030 sinken, pro Kopf sollen in Einzelhandel, Gastronomie und Privathaushalten 30% im Vergleich zum Durchschnittsabfallaufkommen von 2021-2023 bis 2030 eingespart werden. Es handelt sich um die ersten Einsparungsziele im Lebensmittelsektor auf EU-Ebene.

Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, sagte: „Textilien und Lebensmittel sind zwei Bereiche, in denen viele wertvolle Ressourcen verschwendet werden. Daher freue ich mich, dass wir uns gemeinsam mit den Gesetzgebern auf einen Weg geeinigt haben, dies zu ändern. Die neuen Vorschriften werden die Schaffung eines Binnenmarkts für Textilabfälle vereinfachen und Investitionen in Innovationen für die Bewirtschaftung von Textilabfällen erleichtern.“

Ein Gesetzestext liegt noch nicht vor.

Die Pressemitteilung des Rates in englischer Sprache finden Sie unter folgendem Link: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/02/19/council-and-parliament-agree-to-reduce-food-waste-and-set-new-rules-on-waste-textile/

Und auf der Seite der Kommission unter: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/weniger-lebensmittelverschwendung-und-textilabfalle-parlament-und-eu-staaten-einigen-sich-auf-2025-02-19_de