Verordnungsvorschlag zu Beschränkung fleischbezogener Begrifflichkeiten auf Fleisch und Fleischerzeugnissen

Mitte Juli legte die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Beschränkung der Verwendung bestimmter Bezeichnungen für pflanzliche Alternativen vor, welcher die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen und die historische und kulturelle Bedeutung von Fleischerzeugnissen schützen soll. Die EU-Kommission reagierte damit u.a. auch auf ein Urteil des EuGH aus dem vergangenen Herbst. So urteilte das höchste europäische Gericht, dass eine französische Verordnung aus dem Jahr 2021 zur Verwendung von Begrifflichkeiten wie „Steak“ oder „Filet“ für pflanzliche Produkte gegen geltendes EU-Recht verstößt. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die Begrifflichkeit „Fleisch“ nur noch ausschließlich für die essbaren Teile eines Tieres verwendet werden darf. „Fleischerzeugnisse“ sind demnach Erzeugnisse, die ausschließlich aus Fleisch gewonnen werden. Der Vorschlag wird nun an das EU-Parlament und den Ministerrat weitergeleitet. Den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission finden Sie hier