Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO): Einigung hinsichtlich Veggie-Ban

Demnach sieht der europäische Gesetzgeber sieht restriktivere Regelungen zum Schutz traditioneller Fleischbegrifflichkeiten bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln vor. Künftig sind die Begriffe „Fleisch“ sowie insgesamt 31 fleischbezogene Bezeichnungen – darunter Rind, Schwein, Geflügel, Filet, Keule, Rippchen, Haxe, Ribeye, T‑Bone und Speck – ausschließlich Produkten vorbehalten, die tatsächlich Fleisch enthalten. Neu auf die Liste aufgenommen wurden außerdem die Bezeichnungen „Steak“ und „Leber“. Damit dürfen diese Begriffe weder für pflanzliche Alternativen noch für zellkultiviertes Fleisch oder andere Produkte ohne Fleischanteil verwendet werden. Ziel soll sein, Verbraucherinnen und Verbraucher vor potenziell irreführenden Produktnamen zu schützen und die traditionelle Bedeutung der Fleischterminologie zu bewahren.

Weiterhin erlaubt bleibt die Nutzung gängiger Produktbegriffe wie Burger, Schnitzel, Wurst und Nuggets für pflanzliche Alternativen. Ausgenommen von den Einschränkungen sind zudem zusammengesetzte Produkte, sofern der geschützte Begriff nicht als Ersatz für Fleisch dient. Beispiele wie „Chips mit Bacon-Geschmack“ oder „Burger Sauce“ bleiben daher weiterhin zulässig.