Einigung über EU-Barrierefreiheitsrichtlinie
3.145.72.44In der siebten Runde der Trilogverhandlungen konnte Ende vergangenen Jahres eine vorläufige Einigung zwischen Rat, Parlament und Kommission erzielt werden. Mit der Richtlinie sollen harmonisierte Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen auf EU-Ebene festgelegt und nationale Maßnahmen auf dem Gebiet der Barrierefreiheit harmonisiert bzw. ggf. geschaffen werden. Die EU-Kommission hält dies für erforderlich, um Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel abzubauen bzw. zu vermeiden. Gleichzeitig soll so das Angebot an barrierefreien Produkten verbessert und die Inklusion gefördert werden. Die betroffenen Produkte und Dienstleistungen umfassen unter anderem Computer, E-Books und E-Book-Reader, Telefone und Fernsehgeräte, sowie Zahlungsterminals und den Online-Handel.
Wir konnten durch unser Lobbying an diesem Text zentrale Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission erreichen. Insbesondere die großzügigen Übergangsfristen und die Ausnahme für Kleinstunternehmen seien hier genannt, ebenso wie die Tatsache, dass trotz zwischenzeitlicher Diskussion keine Barrierefreiheitsanforderungen an die bauliche Umwelt in den Text aufgenommen wurden.
Die EU-Botschafter haben den Text bereits am 19. Dezember 2018 formal angenommen, die Annahme der vorläufigen Einigung im EP-Binnenmarktausschuss erfolgte am 22. Januar 2019. Die finale Abstimmung im Plenum ist für März 2019 geplant. Die verabschiedete Richtlinie wird dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Von da ab laufen die oben erläuterten Umsetzungs- und Übergangsfristen. Währenddessen muss auf Grundlage der funktionalen Vorgaben der Richtlinie ein detaillierter Standard für die Barrierefreiheitsanforderungen jeder betroffenen Produkt- und Dienstleistungsgruppe erarbeitet werden.
Den finalen Text der EU-Barrierefreiheitsrichtlinie finden Sie hier.