EU-Barrierefreiheitsrichtlinie im EP-Plenum angenommen
18.225.56.78Mit der Richtlinie sollen harmonisierte Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen auf EU-Ebene festgelegt und nationale Maßnahmen auf dem Gebiet der Barrierefreiheit harmonisiert bzw. ggf. geschaffen werden. Die betroffenen Produkte und Dienstleistungen umfassen unter anderem Computer, E-Books und E-Book-Reader, Telefone und Fernsehgeräte, sowie Zahlungsterminals und den Online-Handel.
Die abschließende Annahme durch die Minister der Mitgliedstaaten gilt nur noch als Formsache. Die verabschiedete Richtlinie wird daraufhin im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Von da ab laufen die Umsetzungs- und Übergangsfristen. Die neuen Vorschriften müssen sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie von Unternehmen befolgt werden (bereits nach drei Jahren hat die Umsetzung in nationales Recht zu erfolgen). Zusätzlich wurde ein weiterer Übergangszeitraum geschaffen, in dem Dienstleistungserbringer ihre Dienstleistungen weiterhin unter Einsatz von Produkten erbringen können, die von ihnen bereits vorher zur Erbringung ähnlicher Dienstleistungen eingesetzt wurden. Dieser Zeitraum – unter den auch Zahlungsterminals fallen – soll weitere fünf Jahre betragen. Für Zahlungsterminals beträgt die Übergangszeit in der Summe somit elf Jahre.
Währenddessen muss auf Grundlage der funktionalen Vorgaben der Richtlinie ein detaillierter Standard für die Barrierefreiheitsanforderungen jeder betroffenen Produkt- und Dienstleistungsgruppe erarbeitet werden. Dies geschieht in der Regel unter Mitwirkung der betroffenen Wirtschaftsakteure.
Auch wenn damit heute noch keine zwingenden Anforderungen für barrierefreie Webshops vorliegen, ist es für Händler lohnenswert, sich schon jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich auf die kommenden Änderungen einzustellen. Händler sollten Maßnahmen ergreifen, um ihre Online-Shops frühzeitig auf dieses Thema und die damit verbundenen Herausforderungen vorzubereiten. Wir haben daher ein Merkblatt erarbeitet, das Sie auf unserem Einzelhandelsportal zum Download finden.