Am 25. Juli 2025 hat die EU-Kommission die zweite Phase der Sozialpartnerkonsultation zu möglichen EU-Maßnahmen im Bereich Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit gestartet. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen im digitalen Zeitalter weiterzuentwickeln und der „Always-on“-Kultur entgegenzuwirken.

Die Kommission bittet die EU-Sozialpartner um Stellungnahmen zu:

  • den Zielen möglicher EU-Maßnahmen,
  • Ansätzen zur Begrenzung ständiger Erreichbarkeit,
  • Vorschlägen für faire und hochwertige Telearbeit,
  • der Bereitschaft zu Verhandlungen über eine mögliche Vereinbarung gemäß Art. 155 AEUV.

Bereits 2021 hatte das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, eine Richtlinie zum Recht auf Nichterreichbarkeit vorzulegen. Damals hatten die Sozialpartner Verhandlungen zu einer möglichen Vereinbarung zu Telearbeit angestoßen, die ergebnislos blieben.  

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