Passbilder weiterhin beim Fotografen möglich

Dies hätte wiederum die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Einzelhandelsbetriebe insbesondere aus dem Foto-Einzelhandel mit den dort bestehenden Arbeitsplätzen gefährdet.

Der HDE hat sich daher intensiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und deutlich gemacht, dass mildere Mittel zur legitimen Zielerreichung zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung hat nun einen modifizierten Gesetzentwurf beschlossen, in dem die vom HDE vorgeschlagenen Änderungen im Gesetzentwurf vorgenommen wurden.

Danach ist nun das Lichtbild nach Wahl des Antragsstellers entweder von einem Dienstleister (z. B. Fotofachhändler) oder durch eine Behörde anzufertigen. Der Dienstleister muss sicherstellen, dass eine elektronische, medienbruchfreie Übermittlung eines unbearbeiteten Lichtbilds an den Passhersteller auf sicherem Weg erfolgt.

Nur wenn Zweifel über die Identität der im Lichtbild abgebildeten Person oder ein Verdacht auf eine unzulässige Bearbeitung des Lichtbilds besteht, kann ausnahmsweise die Passbehörde anordnen, dass das Lichtbild in Gegenwart eines Mitarbeiters in einer Passbehörde zu fertigen ist.

Diese Regelung entspricht der HDE-Forderung und stellt sicher, dass Lichtbilder wie bisher im Einzelhandel erstellt werden können. Gleichzeitig werden die erhöhten, aber auch nachvollziehbaren Sicherheitsanforderungen des BMI erfüllt und Bildmanipulationen weitgehend ausgeschlossen.

Der HDE wird das Gesetzgebungsverfahren weiter begleiten und darauf hinwirken, dass die neu gefassten Bestimmungen des Entwurfs unverändert vom Bundestag beschlossen werden.