Den HDE erreichen in diesen Tagen vermehrt Anfragen zu „Abmahnungen“ bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Schriftarten aus dem Verzeichnis „Google Fonts“ auf der Webseite von Einzelhändlern. Der HDE hat in diesem Zusammenhang frühzeitig Kontakt mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) und der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e. V. aufgenommen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hatte im Dezember 2019 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen vorgelegt, nach dem bei der Anfertigung eines Lichtbilds für Pass- und Ausweise zwingend die Anwesenheit eines Mitarbeiters der Pass- bzw. Personalausweisbehörde vorgesehen war. Dies hätte in der Praxis dazu geführt, dass Pass- und Ausweisbilder nicht mehr im Fotoeinzelhandel, sondern ausschließlich in einer Behörde anzufertigen gewesen wären.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, in welchen Fällen Händler in der Widerrufsbelehrung auch eine Telefonnummer angeben müssen (Urteil vom 14.5.2020, Az.C-266/19). Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH die Frage im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die vor wenigen Tagen veröffentlichte Urteils-Begründung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Unternehmer vom Handel bei Lieferung einer mangelhaften Sache keine Erstattung etwaiger Ein- und Ausbaukosten verlangen können (BGH vom 02.04.2014, Az. VIII ZR 46/13).
Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr am vergangenen Freitag im Bundestag hat der HDE in einer Stellungnahme noch einmal den Verbesserungsbedarf deutlich gemacht. Hauptkritikpunkt ist, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie über die Vorgaben der Europäischen Union hinausgeht.
Anlässlich der in dieser Woche anstehenden Beratungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Bundestag appelliert der Handelsverband Deutschland (HDE) an den Gesetzgeber, unnötige Regulierungen wegen der negativen Folgen für die Verbraucher zu vermeiden und die geplante Verschärfung der AGB-Kontrolle aus dem Regierungsentwurf zu streichen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert die konsequentere Bestrafung von Ladendieben.
Der HDE kritisiert den gerade vom Bundesjustizminister vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts. Kern des Gesetzes ist die Möglichkeit für Verbände, Datenschutzverstöße von Unternehmen abzumahnen.
Der HDE appelliert an den Gesetzgeber, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung (ADR) mit Augenmaß vorzugehen.
Vor der heutigen Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor Belastungen und Nachteilen für den deutschen Einzelhandel.
Angesichts der vom Bundesjustizministerium geplanten Erweiterung der Abmahnmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen macht HDE-Experte Peter Schröder deutlich: „Der Gesetzentwurf kommt zur Unzeit.“ Auf europäischer Ebene werde gerade eine neue Datenschutzverordnung diskutiert, die für die Unternehmen mit zahlreichen Neuerungen und Rechtsunsicherheiten verbunden sei.
Ab dem 13. Juni müssen Händler die gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie beachten. Der Handelsverband Deutschland (HDE) macht aber an vielen Stellen noch immer Unklarheiten aus und sieht deshalb die rechtskonforme Umsetzung in der Praxis in Gefahr.