Streitbeilegung mit Augenmaß regeln
3.149.29.192Der HDE appelliert an den Gesetzgeber, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung (ADR) mit Augenmaß vorzugehen.
Er habe es in der Hand, unnötige Belastungen für die Wirtschaft zu vermeiden, erläutert Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik beim HDE. Nicht in jeder Branche bestehe ein Defizit an Instrumenten zur alternativen Streitbeilegung. „Die Einzelhandelsunternehmen verhalten sich gegenüber ihren Kunden ganz überwiegend sehr kulant, tauschen auch ohne Rechtsanspruch Waren um und zahlen den Kaufpreis wieder aus. Treten doch einmal Probleme auf, kann der Konsument unternehmensinterne Beschwerdestellen nutzen.“ stellt Schröder klar.
Bei der Formulierung des für den Spätsommer in Aussicht gestellten Gesetzentwurfs solle darauf geachtet werden, dass der Freiwilligkeitsgrundsatz für das gesamte Streitbeilegungsverfahren streng beachtet werde. „Branchenspezifische Streitbeilegungsstellen dürfen nicht verpflichtend vorgesehen werden. Auch für alle Stufen eines möglichen Verfahrens muss Freiwilligkeit für beide Parteien gelten. Nur unter diesen Umständen hat die europäische Initiative eine Chance, die notwendige Akzeptanz bei der Wirtschaft zu finden“, warnt Schröder.
Rückfragen bitte an:
Dr. Peter Schröder
Tel. 030-726250-46
schroeder@hde.de