Verbesserungsbedarf bei Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
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Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr am vergangenen Freitag im Bundestag hat der HDE in einer Stellungnahme noch einmal den Verbesserungsbedarf deutlich gemacht. Hauptkritikpunkt ist, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie über die Vorgaben der Europäischen Union hinausgeht.
„Die Bundesregierung benachteiligt die deutschen Unternehmen auf dem europäischen Markt durch besonders strenge Regulierungen“, so HDE-Experte Peter J. Schröder. Durch diese Überregulierungen entstünden Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt.
Bei der Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug geht es um die Beschränkung der Vertragsfreiheit bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen zwischen Unternehmen. Im Einzelhandel sind aber viele Händler mit einem breiten Sortiment auf längere Zahlungsfristen angewiesen. Sie können nach dem Gesetzentwurf in Zukunft in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur noch Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen vereinbaren. „Eine faire Teilung der Finanzierungskosten zwischen Händler und Lieferant bei Produkten mit langer Verweildauer im Regal ist damit in der Praxis häufig nicht mehr möglich. Dann besteht die Gefahr, dass die Händler ihre Sortimente reduzieren müssen und auf Nischenprodukte verzichten“, so Schröder weiter. Letztlich sinke so die Auswahl für die Verbraucher.
Rückfragen bitte an:
Dr. Peter Schröder
Tel. 030-726250-46
schroeder@hde.de