HDE positioniert sich zum Regierungsentwurf zur Musterfeststellungsklage

Der HDE erkennt in der Stellungnahme zwar an, dass die Bundesregierung ernsthafte Versuche unternommen hat, um Missbrauch im Zusammenhang mit dem neuen Instrument der Musterfeststellungsklage auszuschließen. Der Gesetzentwurf wird nach der Prognose des HDE gleichwohl neue Möglichkeiten für eine Klageindustrie schaffen. Das Risiko, dass einzelne Anwaltskanzleien im Auftrag bestimmter Verbände mit dem ausschließlichen Ziel, Gebühren zu generieren, tätig werden, ist durch die vorliegenden Regelungen nach Einschätzung des HDE keineswegs gebannt. Die Klagevoraussetzungen für Verbände sind trotz der einschränkenden Voraussetzungen nämlich immer noch zu weit gefasst. In der Praxis wird daher keine wirksame Beschränkung auf einzelne, besonders vertrauenswürdige Einrichtungen, wie z. B. die Verbraucherzentralen, stattfinden.

In seiner Stellungnahme regt der HDE zum Ausschluss von Missbrauch an, dass der Gesetzgeber die Klagebefugnis ausschließlich auf eine staatliche Stelle, wie z. B. das Bundesamt für Justiz, übertragen sollte. Diese staatliche Stelle kann dann die Klagebefugnis ggf. exklusiv und zeitlich befristet auf einzelne, besonders vertrauenswürdige und dem Streitgegenstand nahestehende Verbände übertragen. Musterfeststellungsklagen mit dem Ziel, Gebühren zu generieren, werden so von vorherein durch eine strenge und regelmäßige staatliche Kontrolle weitgehend ausgeschlossen.

Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.

Kontakt:
Dr. Peter Schröder
Bereichsleiter Recht & Verbraucherpolitik

Tel.: 030 726250-46
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