Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Geoblocking-Verordnung dem Bundestagsausschuss für Wirtschaft vorgelegt

Am 11. Oktober 2018 wurde der Regierungsentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telefkommunikationsgesetzes (BT-Drs. Nr. 19/4722, vgl. Anhang), mit dem die europäischen Vorgaben der Geoblocking-Verordnung umgesetzt werden sollen, in erster Lesung im Bundestag beraten. Der Gesetzentwurf soll bereits am 17.10.2018 im Ausschuss für Wirtschaft und Energie erörtert werden. Aus diesem Anlass hat der HDE den Mitgliedern des Ausschusses eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vorgelegt.

Der HDE lehnt in der Stellungnahme die geplante Einführung eines Bußgeldtatbestands mit einem Bußgeldrahmen von bis zu 300.000 Euro für Verstöße gegen die Geoblocking-Verordnung ab, da eine solche Maßnahme europarechtlich nicht geboten ist. Wegen der in Deutschland bestehenden Möglichkeiten der privaten Rechtsdurchsetzung mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen ist eine zusätzliche öffentliche Durchsetzung der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung mit Hilfe der Bundesnetzagentur überflüssig. Es besteht sogar die Gefahr, dass dadurch die bewährten Instrumente der privaten Rechtsdurchsetzung beschädigt werden.

Mit unserer Stellungnahme regen wir an, auf die Einführung eines neuen Bußgeldtatbestands komplett zu verzichten. Mindestens ist der Bußgeldrahmen aber deutlich abzusenken. Bußgelder von maximal 10.000 Euro statt der vorgesehenen 300.000 Euro reichen zur Rechtsdurchsetzung vollständig aus, entfalten eine hinreichend abschreckende Wirkung und sind angesichts der praktischen Bedeutung der Regelungen der Geoblocking-Verordnung für den Wettbewerb und die Verbraucher auch angemessen.

Weitere Details unserer Argumentation können der angehängten Stellungnahme entnehmen.

Kontakt:
Dr. Peter Schröder
Bereichsleiter Recht & Verbraucherpolitik

Tel.: 030 726250-46
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