Positionspapier zu den Vorschlägen zur Modernisierung der Missbrauchsaufsicht

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie haben die Wissenschaftler Prof. Dr. Justus Haucap, Prof. Dr. Wolfgang Kerber, Prof. Dr. Heike Schweitzer und Robert Welker unter besonderer Berücksichtigung der Digitalisierung untersucht, ob das geltende Kartellrecht hinreichende und effiziente Reaktionen auf neuartige Gefahren für den freien Wettbewerb ermöglicht. Die Untersuchung basiert auf einer Verabredung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag.

Im Rahmen der Studie wurde geprüft, ob eine Änderung der Grundstruktur des Missbrauchsverbots bei Marktbeherrschung oder relativer Marktmacht erforderlich ist. Empfohlen wird im Ergebnis eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Missbrauchsaufsicht bei relativer Marktmacht (§ 20 GWB). Bisher werden nur KMU geschützt. Diese Einschränkung soll gestrichen werden.

Die Regelung zum Schutz vor relativer Marktmacht soll bisher eigentlich den Mittelstand schützen. Jetzt sollen nach dem Vorschlag der Wissenschaftler zur „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht“ auch große Industrieunternehmen in den Schutzbereich einbezogen werden. Dies wird vom HDE abgelehnt. Unsere detaillierte Argumentation können Sie dem beigefügten Positionspapier entnehmen.

Kontakt:
Dr. Peter Schröder
Bereichsleiter Recht & Verbraucherpolitik

Tel.: 030 726250-46
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