Stellungnahme Titandioxid

Die Europäische Kommission erwägt, den Stoff Titandioxid als Gefahrstoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung einzustufen.

Eine solche harmonisierte Einstufung ist nach Auffassung des HDE nicht sachgerecht, weil Titandioxid – wenn überhaupt – nur als Staub ein Risiko beim Einatmen mit sich bringen kann. In gebundener Form, wie er in vielen Verbrauchsgütern vorkommt, stellt Titandioxid kein Gesundheitsrisiko dar. Dennoch wären beispielsweise Farben und Lacke, Sonnenschutzmittel und viele weitere Produkte künftig mit Gefahrenkennzeichnungen zu versehen. Gerade beim Sonnenschutzmittel würde das die Sensibilisierungsarbeit von Jahrzehnten für den angemessenen Schutz der Haus vor Sonnenlicht gefährden. Viele weitere Produkte könnten nur noch als gefährliche Abfälle behandelt werden, ohne dass von ihnen eine tatsächliche Gefahr ausgeht. Der HDE lehnt die Einstufung von Titandioxid daher ab.

Kontakt:
Georg Grünhoff
Abteilungsleiter Produktsicherheits-, Datenschutz- und Verbraucherrecht
 
Tel.: 030 726250-38
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