Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum Inkassorecht

 

Der HDE hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. Darin verleiht er der Sorge Ausdruck, dass nach der beabsichtigten Gebührensenkung ein kostendeckender Forderungseinzug nicht mehr möglich sein könnte. Außerdem kritisiert der HDE die vorgesehene Informationsobliegenheit gegenüber Verbrauchern als Voraussetzung für die Geltendmachung von Rechtsverfolgungskosten als Verzugsschaden. Die Beweislastverteilung verursache hohe Bürokratiekosten für Handelsunternehmen und berge das Risiko, dass Händler auf den Kosten für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber säumigen Kunden sitzenblieben.

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