Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte

Der HDE hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt für eine Biozid-Durchführungsverordnung vorgelegt. Darin kritisiert er die Pläne des BMU, ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozid-Produkte einzuführen. Davon wären neben Holzschutzmittel und besonders ausgerüsteten Wand- und Fassadenfarben auch Mottenpapier, Ameisenköder, Klebefallen gegen Mücken und Mottenbefall an Kleidung oder Lebensmitteln betroffen. Auch Anti-Mücken- und Zeckensprays zum Auftragen auf die Haut wären danach nicht mehr frei verkäuflich. Stattdessen müssten Händler die Produkte in abgeschlossenen Bereichen lagern und dürften diese nur nach einem Beratungsgespräch durch besonders geschulte Mitarbeiter ausschließlich an volljährige Kunden abgeben. Die Regelung ist nach Auffassung des HDE für die meisten Verbraucherprodukte völlig unverhältnismäßig. Sie zusätzlich zu den Zulassungsanforderungen als Verbraucherprodukt noch Abgabebeschränkungen im Einzelhandel zu unterziehen, ist nicht erforderlich und birgt nach Ansicht des HDE neue Risiken. So ist zu erwarten, dass die benötigten Produkte vermehrt von Online-Händlern aus dem Ausland gekauft würden – ohne jede Beratungs- und Informationsmöglichkeit und mit Kennzeichnung in fremder Sprache. Fehlanwendungen könnten dadurch häufiger werden. Damit würde das Gegenteil dessen erreicht, was Ziel des Vorschlags ist.

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