HDE-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags

Der HDE hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des BMJV zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Inhalten und anderer Aspekte des Kaufvertrages vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Warenkaufrichtlinie in deutsches Recht umsetzt werden. Bereits die neuen europäischen Vorgaben zum Gewährleistungsrecht bringen zusätzliche Belastungen für Einzelhändler mit sich. Weitergehende Belastungen für den Einzelhandel sollten schon aufgrund der aktuellen negativen Auswirkungen durch Geschäftsbeschränkungen und Ladenschließungen im Zusammenhang der Covid-19-Pandemie unbedingt vermieden werden. Die Tilgung der Kredite und der Aufbau von Liquidität werden einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen und sollten nicht durch zusätzliche Belastungen erschwert werden.

Der HDE begrüßt daher in der Stellungnahme, dass die europäischen Vorgaben grundsätzlich „eins zu eins“ in deutsches Recht überführt werden sollen, und macht Vorschläge, um dies noch besser sicherzustellen. So sollen nach Auffassung des HDE die Änderungen – wie von der EU-Richtlinie vorgesehen – auf den Verbrauchsgüterkauf begrenzt bleiben und die Haftung für Aktualisierungen von digitalen Elementen in Waren nicht über die EU-Richtlinie hinaus verlängert werden.

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