HDE-Stellungnahme zur 11. GWB-Novelle


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat Ende September den Referentenentwurf für eine 11. GWB-Novelle vorgelegt („Wettbewerbsstärkungsgesetz“, vgl. Anhang). Der Gesetzentwurf ist noch nicht mit den anderen Ressorts abgestimmt.

Die mit dem Referentenentwurf geplanten Änderungen des GWB gehen nach Auffassung des HDE an zentraler Stelle in die  falsche Richtung. Nach dem Willen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz soll das GWB danach nicht mehr allein dem Schutz des freien Wettbewerbs dienen. Vielmehr soll das Bundeskartellamt ermächtigt werden, unter wenig konturierten Voraussetzungen selbst gestaltend in die Marktprozesse einzugreifen. Damit soll das GWB erstmals mit Möglichkeiten zur Marktregulierung durch das Bundeskartellamt ergänzt werden. Geplant ist also nicht weniger als eine Neuausrichtung des Kartellrechts.

Auch die weiteren geplanten Änderungen sind ganz überwiegend entweder nicht erforderlich oder unangemessen.

Der HDE hat zu dem Gesetzgebungsvorhaben Stellung genommen. Die Positionen und Bedenken können im Detail der beigefügten Stellungnahme entnommen werden.

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