Stellungnahme des HDE zur Einwilligungsverwaltungsverordnung
18.219.23.150Der HDE hat am 14.7.2023 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMDV für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung vorgelegt. Mit der Verordnung sollen die Rahmenbedingungen für Dienste festgelegt werden, mit denen Nutzer zentral Einstellungen u. a. zum Einsatz von Cookies auf Internetseiten vornehmen können. Der Einzelhandel ist als Anbieter von Internetseiten (Telemedien) von der Verordnung betroffen.
Der HDE begrüßt, dass die Einbindung der Dienste für Telemedienanbieter freiwillig sein soll. Aus Sicht des HDE ist außerdem von großer Bedeutung, dass Telemedienanbieter die Nutzer ihres Angebots auch weiterhin individuell nach einer Einwilligung fragen dürfen. Um diese Aspekte in der Verordnung noch besser zur Geltung zu bringen, schlägt der HDE u. a. einige Klarstellungen im Verordnungsentwurf vor. Er spricht sich außerdem dafür aus, dass Software die Einstellungen zu den Einwilligungen nicht nur bei den Diensten zur Einwilligungsverwaltung, sondern auch bei individuell erteilten Einwilligungen befolgen muss.
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