Stellungnahme des HDE zu dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
3.16.76.31Der HDE hat eine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt.
Grundsätzlich lehnt der HDE unverhältnismäßige gesetzliche Eingriffe in die Vertragsfreiheit bei Lieferverträgen des Handels ab. Die pauschale Regulierung von Zahlungszielen ist im privaten Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in jedem Fall unverhältnismäßig. Die Verhältnisse in den B2B-Beziehungen sind nicht mit Geschäften zwischen öffentlichen Stellen und Unternehme vergleichbar. Die öffentliche Hand hat in den meisten Bereichen eine Monopolstellung und bezieht ihr Kapital über regelmäßig eingehende Steuergelder; die Ausgaben sind im Haushaltsplan eingestellt und genehmigt, so dass Unternehmen der öffentlichen Hand keine Zahlungsziele benötigen, sondern spätestens unverzüglich nach Eintritt der Fälligkeit zahlen können. Andere Unternehmen aller Bereiche müssen sich dagegen stets dem Wettbewerb stellen und haben mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen. Dies gilt insbesondere für KMU, aber auch für größere Handelsunternehmen.
Zahlungszielvereinbarungen sind vor diesem Hintergrund häufig notwendiger Bestandteil kommerzieller Konditionsvereinbarungen. Sie bewirken keine unbilligen und von den Lieferanten nicht einkalkulierten/einkalkulierbaren Zahlungsverzögerungen. Vielmehr können Lieferanten mit besseren Refinanzierungskonditionen Abnehmern mit schlechteren Konditionen durch die Gewährung von Zahlungszielen die Liquidität verschaffen, die diese anderenfalls nicht zu vergleichbaren Konditionen erhalten würden, aber benötigen, um beispielsweise neue Artikel der Lieferanten anzubieten zu können, ohne entsprechende Vorfinanzierungskosten schultern zu müssen. Die pauschale Regulierung von Zahlungszielen würde vor diesem Hintergrund Innovationstätigkeiten und die Vermarktung von neuen Produkten behindern, Märkte verschließen, der zunehmenden Konzentration Vorschub leisten und Finanzierungskosten für den ohnehin stark belasteten Handel erhöhen.
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