HDE legt Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie vor

Der Gesetzentwurf geht nach Auffassung des HDE wenigstens zum Teil in die richtige Richtung. Durch die Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben in Bezug auf Individualvereinbarungen wird die Vertragsfreiheit bei der Vereinbarung von Zahlungszielen außerhalb von AGB-Bestimmungen immerhin gewährleistet.

Als problematisch bewertet der HDE allerdings die geplante Verschärfung der AGB-Kontrolle in Bezug auf Zahlungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese neue Vorschrift geht über die EU-Vorgaben hinaus und kann zu einer unverhältnismäßigen Begünstigung der Gläubigerposition führen. Sie wird zwangsläufig überflüssige und problematische Ineffizienzen im Geschäftsverkehr herbeiführen. Diese werden im Ergebnis zu Lasten des Verbrauchers gehen, an den die daraus resultierenden höheren Kosten weitergereicht werden müssen. Der HDE hat den Gesetzgeber daher aufgefordert, auf die Verschärfung der AGB-Kontrolle im B2B-Bereich zu verzichten.

Weitere Details zur Position des HDE können der im Anhang befindlichen Stellungnahme entnommen werden.

Rückfragen bitte an:
Dr. Peter Schröder
Tel. 030-726250-46
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