HDE-Stellungnahme zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
3.14.134.18Da der Gesetzentwurf im Kabinett nur marginal geändert wurde, hat der HDE seine - vom zuständigen HDE-Ausschuss für Recht und Verbraucherpolitik bereits beschlossene Stellungnahme zum Referentenentwurf - entsprechend angepasst und den Abgeordneten des federführenden Bundestags-Rechtsausschusses übersandt.
Der HDE begrüßt in der Stellungnahme die Tatsache, dass bei Individualverträgen Zahlungsziele von bis zu 60 Tagen möglich sein sollen und lehnt die Verschärfung der AGB-Kontrolle in Bezug auf Vereinbarungen über Zahlungsfristen ab, da diese de facto dazu führt, dass in AGB nur noch Zahlungsziele von bis zu 30 Tagen vereinbart werden können.
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Dr. Peter Schröder
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