HDE-Stellungnahme zum Entwurf der 14. VO zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV)
3.94.202.151
Der HDE begrüßt zwar, dass durch eine zügige Umsetzung eine klarere Pflichtenverteilung der jeweiligen Akteure in der Lieferkette entsprechend ihrer Verantwortung in das deutsche Recht übertragen wird. Es wird aber kritisiert, dass nicht ersichtlich ist, was unter dem Begriff der „erforderlichen Unterlagen“, deren Vorhandensein der Händler neben der Bedienungsanleitung und den Sicherheitshinweisen nach § 9 Absatz 2 Nr. 2 überprüfen soll, zu verstehen ist.
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Georg Grünhoff
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Umsetzung der europäischen Druckgeräterichtlinie einen Entwurf für eine 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vorgelegt. Hierzu hat der HDE eine Stellungnahme abgegeben. Der HDE begrüßt zwar, dass durch eine zügige Umsetzung eine klarere Pflichtenverteilung der jeweiligen Akteure in der Lieferkette entsprechend ihrer Verantwortung in das deutsche Recht übertragen wird. Es wird aber kritisiert, dass nicht ersichtlich ist, was unter dem Begriff der „erforderlichen Unterlagen“, deren Vorhandensein der Händler neben der Bedienungsanleitung und den Sicherheitshinweisen nach § 9 Absatz 2 Nr. 2 überprüfen soll, zu verstehen ist.
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