HDE legt Stellungnahme zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts vor

Einzelhandelsunternehmen sind durch diese Rechtslage doppelt belastet: Einerseits müssen beispielsweise die bereits Jahre zurückliegenden Mietzahlungen von Untermietern an den Insolvenzverwalter herausgegeben werden. Anderseits wird Einzelhändlern in Phasen der Liquiditätsschwäche von ihren Lieferanten nicht mehr mit Zahlungserleichterungen über eine Durststrecke hinweggeholfen, weil diese befürchten, im Fall einer späteren Insolvenz die Gegenleistungen des Einzelhändlers für die Lieferungen an den Insolvenzverwalter herausgeben zu müssen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die heute in Zusammenhang mit der Vorsatzanfechtung bestehenden Risiken des Einzelhandels beschränkt und der Erhalt wirtschaftlich angeschlagener Unternehmen erleichtert werden soll. Der HDE hat hierzu eine Stellungnahme abgeben. Darin unterstützt er die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ebenso wie die geplanten gesetzlichen Änderungen im Insolvenzanfechtungsrecht. Der HDE vertritt die Auffassung, dass die Pläne des BMJV in die richtige Richtung gehen und geeignet sind, bestehende Missstände und Fehlanreize zu beseitigen. Angeregt werden vom HDE allerdings einige kleinere Modifikationen, damit die Zielsetzung des BMJV noch besser erreicht werden kann. Die Änderungsvorschläge können im Detail der beigefügten Stellungnahme entnommen werden.

Dr. Peter Schröder

Tel. 030 72625046

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