HDE Stellungnahme zur Umsetzung der ADR-Richtlinie

Der HDE kritisiert in der Stellungnahme die Tatsache, dass der Gesetzentwurf an wesentlichen Stellen über die Vorgaben der ADR-Richtlinie hinausgeht und teilweise den Freiwilligkeitsgrundsatz konterkariert. Weiterhin bewertet der HDE die Tatsache kritisch, dass bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern kein Verfahren auf Augenhöhe gewährleistet wird.  Positiv wird bemerkt, dass die Bundesregierung darauf verzichtet, einzelne Branchen zur Einrichtung spezifischer Schlichtungsstellen zu verpflichten.

Es ist nicht auszuschließen, dass der Gesetzentwurf ohne Sachverständigenanhörung beschlossen werden soll. Die Bundesregierung ist an einem schnellen Abschluss des Verfahrens interessiert. Über den Fortgang werden wir berichten.

Rückfragen bitte an:
Dr. Peter J. Schröder
Telefon: 030/726250-46
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