HDE-Stellungnahme zum Verwertungsgesellschaftengesetz
18.119.122.69Im Einzelnen regt der HDE in seiner Stellungnahme insbesondere die folgenden Modifikationen an:
- Verpflichtung der Verwertungsgesellschaften zum Abschluss eines Gesamtvertrags unter Berücksichtigung der Bedeutung der Nutzervereinigung.
- Pflicht der Verwertungsgesellschaften zur Aufstellung eines gemeinsamen Tarifs.
- Mehr Transparenz für die Tarifverhandlungen durch erweiterte Informationspflichten der Verwertungsgesellschaften.
- Beseitigung des bestehenden Diskriminierungspotentials der Verwertungsgesellschaften gegenüber den Nutzern bei der Aufstellung der Tarife.
- Vermeidung unverhältnismäßiger Liquiditätsverluste bei den Nutzern in Zusammenhang mit dem Streit über die Angemessenheit eines Tarifs.
Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.
Dr. Peter Schröder
Tel. 030 72625046
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