HDE legt ein Positionspapier zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie vor

Die Versicherungsvertriebs-Richtlinie enthält u. a. Regelungen zur Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit. Betroffen ist die Vermittlung von Versicherungen, die z. B. als ergänzende Leistung zur Lieferung einer Ware im Einzelhandel angeboten werden. Hier kommen z. B. Reparaturversicherungen, Diebstahlversicherungen und bei kreditfinanzierten Käufen auch Restschuldversicherungen in Betracht, die von Einzelhändlern vermittelt werden.

Der HDE hat im Hinblick auf das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren ein Positionspapier erarbeitet und der Bundesregierung vorgelegt. Mit dem Positionspapier stellt der HDE klar, dass die Versicherungsvertriebsstrukturen im Handel nicht durch neue Bürokratie und unnötige Regulierungen gefährdet werden dürfen. Der Gesetzgeber sollte nach unserer Auffassung außerdem berücksichtigen, dass die Verbraucher ein großes Interesse an "Komplettangeboten" (One-Stop-Shop) im Einzelhandel unter Einschluss von Finanzierungen und Versicherungen haben.

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