HDE-Positionspapier zum Vertrieb nicht sicherer Produkte über Plattformen und Fulfillment-Center

Zunehmend kommen in Deutschland unsichere Produkte auf den Markt, die von Händlern außerhalb der EU an Verbraucher verkauft werden. Der Verkauf findet oft über Internetplattformen statt, die Abwicklung des Verkaufs erfolgt teilweise über in der EU ansässige Lager, sogenannte Fulfillment-Center. Diese unterliegen nach aktueller Rechtslage nicht dem Produktsicherheitsrecht und der Marktüberwachung. Die Behörden prüfen im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit Produkte aus dem hiesigen Einzelhandel. Produkte, die aus dem Nicht-EU-Ausland direkt an Verbraucher innerhalb der EU verkauft werden, werden jedoch nicht in gleichem Maße von der Marktüberwachung erfasst.

Dies führt zu Lücken im Verbraucherschutz und zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten deutscher Händler. Auch Produkte aus Staaten außerhalb der EU, die über eine Plattformen verkauft und über Fulfillment-Center importiert werden, müssen den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Plattformbetreiber und Fulfillment-Center müssen in die Pflicht genommen werden und die Pflichten eines Händlers jedenfalls dann erfüllen, wenn der Anbieter aus einem Nicht-EU-Staat kommt.

Der HDE fordert, dass sich die deutsche Politik auf europäischer Ebene dafür einsetzt, dass Plattformbetreiber und Fulfillment-Center die gleichen Pflichten wie Händler erfüllen müssen. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass es bei Verkäufen in die EU auch einen Produktverantwortlichen (Importeur oder Bevollmächtigten) im Sinne des europäischen Produktsicherheitsrechts gibt. Ansonsten sind sie Importeur oder können als Bevollmächtigter des außereuropäischen Anbieters die produktsicherheitsrechtlichen Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Vertrieb in der EU schaffen. Zudem müssen auch Kontrollbefugnisse der Marktüberwachungsbehörden geschaffen werden.

Kontakt:
Georg Grünhoff
Referent Recht & Verbraucherpolitik

Tel.: 030 726250-38
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