HDE legt Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebs-Richtlinie vor

Der HDE hat dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vor wenigen Tagen eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie vorgelegt. Beide Unterlagen stehen unten als Download zur Verfügung.

In der Stellungnahme begrüßt der HDE die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber weitgehend auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränkt hat.

Unnötig und nicht ausreichend flexibel ist aber nach Auffassung des HDE die Verpflichtung, jährlich Fortbildungen in einem Umfang von 15 Stunden pro Kalenderjahr auch beim Versicherungsvertrieb in Nebentätigkeit – wie er im Einzelhandel häufig praktiziert wird – zu gewährleisten. Durch diese starre Bestimmung wird unnötiger bürokratischer Aufwand verursacht und der Einzelhandel unverhältnismäßig wirtschaftlich belastet. Nach Auffassung des HDE reicht es auch im Hinblick auf den intendierten Verbraucherschutz aus, wenn allgemein eine hinreichende Qualifikation der mit dem Versicherungsvertrieb befassten Beschäftigten gewährleistet werden muss.

Im Übrigen begrüßt der HDE die geplanten, rein redaktionellen Anpassungen im Gesetzentwurf. Die Interessen der Verbraucher werden durch die bereits bestehenden Schutzmechanismen hinreichend beachtet. Weitergehende Regelungen sind daher nicht erforderlich.

Kontakt:
Dr. Peter Schröder
Bereichsleiter Recht & Verbraucherpolitik

Tel.: 030 726250-46
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