Forderungen zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs nach dem Lauterkeitsrecht

Seit Jahren leiden die Einzelhandelsunternehmen unter dem Missbrauch der Abmahnmöglichkeiten nach dem Lauterkeitsrecht. Die geltende Rechtslage ist von einem immer größeren Kreis von Rechtsanwälten und Abmahnvereinen als leichte Einnahmequelle erkannt worden. Verbunden mit vollständig überzogenen Kostenforderungen sprechen sie im Namen von anderen Händlern reihenweise Abmahnungen aus. Dabei werden bestehende Rechtsunsicherheiten und die schwierige Handhabbarkeit des geltenden Rechts insbesondere zu Lasten der vielen mittelständischen Händlern ausgenutzt, die sich häufig auch im Online-Handel ein zusätzliches, existenzsicherndes Standbein neben dem stationären Vertrieb geschaffen haben. Ausschließlich mit der Zielsetzung, Gebühren zu generieren, bringen die Abmahner einzelne Händler mit ihren Praktiken teilweise sogar in existenzbedrohende Situationen. Häufig wird die Nutzung des Online-Vertriebskanals von den Unternehmern aufgrund von Abmahnungen in Frage gestellt.

Dem Abmahnmissbrauch nach dem Lauterkeitsrecht muss in der nächsten Legislaturperiode daher durch gesetzliche Änderungen dringend Grenzen gesetzt werden. Gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden hat der HDE daher ein Papier mit konkreten Lösungsvorschlägen erarbeitet.

Kontakt:
Dr. Peter Schröder
Bereichsleiter Recht & Verbraucherpolitik

Tel.: 030 726250-46
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