Zweiter Förderaufruf zur Richtlinie „Aufbau einer Ladeinfrastruktur“
18.218.94.236Die diesbezügliche flächendeckende Einführung der E-Mobilität scheitert jedoch bislang nicht nur an der Verfügbarkeit von Fahrzeugen mit ausreichender Ladekapazität, sondern auch an der mangelnden Dichte der Ladeinfrastruktur. Nachdem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Anfang des Jahres den ersten Förderaufruf zur Richtlinie „Aufbau einer Ladeinfrastruktur“ veröffentlicht hat, beginnt zurzeit die zweite Förderperiode. Das Bundesministerium möchte hierdurch den flächendeckenden und bedarfsorientierten Ausbaus der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge unterstützen. Von den insgesamt 100 Millionen Euro sollen bis zu 12.000 Normal- und 1.000 Schnellladepunkten gefördert werden.
Der Handelsverband Deutschland kritisiert, dass obschon der Handel mit seinen 450.000 Standorten rasch für eine ausreichende Verdichtung des Ladenetzes sorgen könnte, faktisch von der Förderung ausgenommen ist. „Eine ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit der Ladesäulen, d.h. 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche ist für den Handel nicht möglich“ sagt Michael Reink, Bereichsleiter Standort & Verkehr im HDE. „Die Flächen müssen häufig in den Abendstunden abgesperrt werden, damit diese am nächsten Tag wieder für den Kunden zur Verfügung stehen und nicht durch Anwohner besetzt sind.“ Diese Richtlinie grenzt den Handel daher leider aus der Förderkulisse aus, so dem Handel eine Unterstützung in Bezug auf die E-Mobilität versagt bleibt.
Weitere Informationen zum zweiten Förderuaufruf zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur: