Mobilitätspaket verabschiedet
3.21.44.115Das beschlossene Paket besteht aus folgenden Vorschriften:
- Verordnung über den Berufszugang und den Marktzugang
- Verordnung über Lenkzeiten und Ruhezeiten sowie über Fahrtenschreiber
- Richtlinie über die Durchsetzungsanforderungen und die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor
Die Geltung der Entsendevorschriften beginnt 18 Monate nach Inkrafttreten des Rechtsakts. Die Geltung der Vorschriften über die Ruhezeiten und die Rückkehr der Fahrer beginnt 20 Tage nach Inkrafttreten des Rechtsakts. Die Geltung der Vorschriften über die Rückkehr der Lkw und weitere Änderungen der Marktzugangsregeln beginnt 18 Monate nach dem Inkrafttreten des Rechtsakts über den Marktzugang.
Lenk- und Ruhezeiten
Mit den neuen Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten müssen künftig Speditionen bei der Erstellung ihrer Arbeitspläne darauf achten, dass Fahrer, die europaweit Güter transportieren, in regelmäßigen Abständen (je nach Arbeitslage alle drei oder vier Wochen) nach Hause zurückkehren können. Die vorgeschriebene regelmäßige Ruhezeit pro Woche kann nicht im Fahrerhaus des Lkw verbracht werden. Wenn die Fahrer diese Ruhezeit nicht zuhause verbringen, müssen die Unternehmen für die Unterbringung zahlen.
Grenzüberschreitung im Fahrtenschreiber gespeichert, Regelungen für Kabotage
Um Betrug zu verhindern, werden Fahrten über Grenzen hinweg künftig mit Fahrtenschreibern registriert. Damit die nur vorübergehend erlaubte Kabotage nicht systematisch angewandt wird, dürfen weitere Kabotagefahrten in demselben Staat mit demselben Fahrzeug erst nach einer Wartezeit von vier Tagen durchgeführt werden.
Güterkraftverkehrsunternehmen müssen künftig nachweisen, dass sie in dem Mitgliedstaat, in dem sie registriert sind, in erheblichem Umfang tätig sind. Nach den neuen Vorschriften müssen außerdem Lastwagen alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren. Unter die EU-Vorschriften für Verkehrsunternehmen fällt künftig auch der Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 t, die dann ebenfalls mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen.
Entsendung von Fahrern – keine Lohnunterschiede mehr
Die neuen Vorschriften geben einen klaren Rechtsrahmen vor, damit die Mitgliedstaaten in Zukunft keine unterschiedlichen Regelungen vorsehen und die Fahrer landesüblich entlohnt werden. Die Entsendevorschriften gelten für die Kabotage und den internationalen Gütertransport. Der Transitverkehr, bilaterale Gütertransporte und bilaterale Gütertransporte mit zwei zusätzlichen Be- oder Entladevorgängen sind jedoch davon ausgenommen.
Die Vorschriften zum Download:
- Verordnung über den Berufszugang und den Marktzugang:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5115-2020-REV-1/de/pdf - Verordnung über Lenkzeiten und Ruhezeiten sowie über Fahrtenschreiber:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5114-2020-REV-1/de/pdf - Richtlinie über die Durchsetzungsanforderungen und die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5112-2020-REV-1/de/pdf