Pkw-Maut nicht dauerhaft kostenneutral
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Damit die Vorgabe des Koalitionsvertrags eingehalten werden kann, wird den Nutzern jedoch ein Steuerentlastungsbeitrag in Form einer Verrechnung mit der Kfz-Steuer geboten. Wie der Entwurf des Verkehrssteueränderungsgesetzes aber nun offenbart, wird diese Entlastung wohl nur befristet sein, so dass künftigen Erhöhungen der Maut keine Entlastung gegenübersteht.
Der Ausbau und Erhalt der Infrastruktur ist seit Jahren mit sieben Milliarden Euro/Jahr unterfinanziert ist. Damit ist schon heute abzusehen, dass nicht nur der befristete Steuerentlastungsbeitrag voraussichtlich ab 2018 entfallen wird, sondern auch der Beitrag zur Nutzerfinanzierung erheblich steigen wird. Denn die Mautpläne nach heutigem Entwurf leisten allenfalls einen geringen Beitrag in Form von Mauteinnahmen durch ausländischen Pkw. Es zeichnet sich also bereits heute ab, dass hier die Grundlagen für eine zusätzliche Einnahmequelle geschaffen werden, die auch den Deutschen Straßennutzer zusätzlich belasten werden nach dem Motto: Umso mehr die Nutzer eine Verbesserung einfordern, desto stärker werden diese belastet. Die Bundesregierung koppelt somit die Infrastrukturfinanzierung vom allgemeinen Bundeshaushalt ab. In diesen fließen jedoch weiterhin die mit der Nutzung der Infrastruktur assoziierten Einnahmen aus der Mineralölsteuer und der damit verbundenen Mehrwertsteuer. Dadurch besteht die Gefahr, dass diese Gelder dauerhaft der Infrastruktur entzogen werden.
Für den Einzelhandel bedeutet dies eine zweifache Betroffenheit: Zunächst muss er im Rahmen seiner Lieferverkehre diese zusätzlichen Lasten tragen zumal die Befreiungsgrenze für leichtere Lkw, die gerade im Verteilerverkehr genutzt werden, im Referentenentwurf deutlich herabgesenkt wurde. Daneben wird der Anteil am Nettoeinkommen der Verbraucher, der für den Konsum bereitsteht, wieder einmal durch eine staatliche Intervention gesenkt. Diese voraussichtlichen Belastungen bürdet die Bundesregierung dem Handel in den Zeiten des massiven Strukturwandels im Handel auf. „Mittelstandförderung sieht anders aus.“
Der HDE lehnt daher die Mautpläne weiterhin ab und fordert eine eingehende Befassung mit der Verteilung der Haushaltsmittel. Es muss langfristig sichergestellt werden, dass ein Übergang zur Nutzerfinanzierung auch zukünftig mit einer steuerlichen Entlastung der Nutzer in gleicher Höhe einhergeht. Die bislang aus dem allgemeinen Haushalt für den Verkehrsetat bereitgestellten Mittel müssen auch langfristig hierfür zur Verfügung stehen – abgesichert gegen alle anderweitigen politischen Begehrlichkeiten.
Siehe auch Stellungnahmen des HDE...
Pkw-Maut nicht dauerhaft kostenneutral
Der kürzlich vorgelegte Entwurf des Verkehrssteueränderungsgesetzes macht deutlich, dass die Bundesregierung zum Ausbau und Erhalt der Infrastruktur langfristig mehr Geld von der Wirtschaft und den Bürgern einnehmen möchte. Im Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums heißt dies nun: „Nutzerfinanzierung“. Dahinter verbirgt sich nichts anderes, als dass der Staat die Steuerausgaben für die Infrastruktur herunterfährt und stattdessen die Nutzer zur Kasse bittet. Damit die Vorgabe des Koalitionsvertrags eingehalten werden kann, wird den Nutzern jedoch ein Steuerentlastungsbeitrag in Form einer Verrechnung mit der Kfz-Steuer geboten. Wie der Entwurf des Verkehrssteueränderungsgesetzes aber nun offenbart, wird diese Entlastung wohl nur befristet sein, so dass künftigen Erhöhungen der Maut keine Entlastung gegenübersteht.
Der Ausbau und Erhalt der Infrastruktur ist seit Jahren mit sieben Milliarden Euro/Jahr unterfinanziert ist. Damit ist schon heute abzusehen, dass nicht nur der befristete Steuerentlastungsbeitrag voraussichtlich ab 2018 entfallen wird, sondern auch der Beitrag zur Nutzerfinanzierung erheblich steigen wird. Denn die Mautpläne nach heutigem Entwurf leisten allenfalls einen geringen Beitrag in Form von Mauteinnahmen durch ausländischen Pkw. Es zeichnet sich also bereits heute ab, dass hier die Grundlagen für eine zusätzliche Einnahmequelle geschaffen werden, die auch den Deutschen Straßennutzer zusätzlich belasten werden nach dem Motto: Umso mehr die Nutzer eine Verbesserung einfordern, desto stärker werden diese belastet. Die Bundesregierung koppelt somit die Infrastrukturfinanzierung vom allgemeinen Bundeshaushalt ab. In diesen fließen jedoch weiterhin die mit der Nutzung der Infrastruktur assoziierten Einnahmen aus der Mineralölsteuer und der damit verbundenen Mehrwertsteuer. Dadurch besteht die Gefahr, dass diese Gelder dauerhaft der Infrastruktur entzogen werden.
Für den Einzelhandel bedeutet dies eine zweifache Betroffenheit: Zunächst muss er im Rahmen seiner Lieferverkehre diese zusätzlichen Lasten tragen zumal die Befreiungsgrenze für leichtere Lkw, die gerade im Verteilerverkehr genutzt werden, im Referentenentwurf deutlich herabgesenkt wurde. Daneben wird der Anteil am Nettoeinkommen der Verbraucher, der für den Konsum bereitsteht, wieder einmal durch eine staatliche Intervention gesenkt. Diese voraussichtlichen Belastungen bürdet die Bundesregierung dem Handel in den Zeiten des massiven Strukturwandels im Handel auf. „Mittelstandförderung sieht anders aus.“
Der HDE lehnt daher die Mautpläne weiterhin ab und fordert eine eingehende Befassung mit der Verteilung der Haushaltsmittel. Es muss langfristig sichergestellt werden, dass ein Übergang zur Nutzerfinanzierung auch zukünftig mit einer steuerlichen Entlastung der Nutzer in gleicher Höhe einhergeht. Die bislang aus dem allgemeinen Haushalt für den Verkehrsetat bereitgestellten Mittel müssen auch langfristig hierfür zur Verfügung stehen – abgesichert gegen alle anderweitigen politischen Begehrlichkeiten.
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