Zufahrtsbeschränkungen schaden Innenstadt-Handel
3.22.42.25„Ohnehin kämpft der Handel in den zentralen Lagen der Städte mit rückläufigen Besucherzahlen. Kommt nun noch ein Fahrverbot für Fahrzeuge hinzu, führt das zu weiteren Verlagerungen der Kundenverkehre und schwächt die ansässigen Händler“, kommentiert HDE-Standortexperte Michael Reink die Pläne des Ministeriums.
Die Pläne des Umweltministeriums sehen vor, künftig den Kommunen Möglichkeiten zur Verhängung von Fahrverboten für bestimmte Fahrzeuge zu geben. Beispielsweise könnten Fahrzeugplaketten die Zufahrt regeln, Dieselfahrzeuge ausgeschlossen werden oder Zufahrten nur für Kfz mit geraden oder ungeraden Nummernschildern gestattet werden.
Reink: „Das Ansinnen, für saubere Innenstädte zu sorgen, kann man nur unterstützen. Jedoch sollte dies mit Augenmaß geschehen. Es gibt genügend Maßnahmen zur Luftreinhaltung, die Erfolg versprechen und die Innenstadt dennoch als lebendigen Raum erhalten, wie auch die Verkehrsminister von Bund und Ländern festgestellt haben. Zumindest sollte aber eine ausreichend lange Übergangsfrist bis 2022 gesetzt werden, um sich auf drohende Fahrverbote einstellen zu können.“ Ohnehin seien umfangreiche Ausnahmeregelungen für Lkw-Verkehre notwendig, um überhaupt die Filialen des Handels versorgen zu können. Daher sollte der Fokus vielmehr auf die Förderung von emissionsarmen Fahrzeugen gesetzt sowie die öffentlichen Nahverkehre gestärkt werden, so Reink.