Leerstand / Leerstandsquoten

Bei der Definition von Leerständen ist grundsätzlich zu bedenken, dass ein Leerstand nicht nur ein ehemaliges Ladenlokal – eine Gebäudehülle – ist.

Einen Leerstand kann es nur in Lagen geben, die aufgrund der betriebswirtschaftlich relevanten Parameter (z.B. Frequenz) den wirtschaftlichen Betrieb eines Handelsangebotes überhaupt sinnvoll erscheinen lassen. Der Begriff „Leerstand“ suggeriert nämlich, dass die „Handelslage“ Potenziale abbildet, die vom Markt nicht genutzt werden, so dass der Standort ein Problem aufweist.

Es werden jedoch häufig Leerstände auch in Lagen summiert, an denen nie wieder Handel betrieben werden kann. Besonders eklatant (falsch) sind die Leerstandquoten häufig in historischen Innenstädten. Hier bilden die Erdgeschossnutzungen oftmals einen ehemaligen Verkaufsraum „aus grauer Vorzeit“ ab. Unbedarfte Besitzen bekommen unter Umständen sogar Städtebaufördermittel um in den Erdgeschossbereichen wieder einen Verkaufsraum in Wert zu setzen. Teilweise haben sich infolge der Errichtung von Fußgängerzonen, neuer Standorte von Einkaufszentren oder Veränderungen der Laufbeziehungen durch Parkstandorte (etc.) die Frequenzen derart verändert, dass ein „nüchterner Blick“ lohnt.

Sprich: Die Betrachtung der Leerstände muss immer die Parameter „Gebäudehülle“  sowie die „Lagegunst“ umfassen. Das gehört noch nicht zu den Grundregeln der Leerstanderfassung.


Alte Schätzungen des HDE gehen bundesweit von einer durchschnittlichen Leerstandsquote von rund 10 % aus.

Michael Reink