Fristverlängerung bis zum 30. September 2020 für die Umstellung von Registrierkassen vereinbart
13.59.54.188- 27.09.2019
Bund und Länder haben sich auf eine Nichtbeanstandungsregelung zu dem Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen bis zum 30. September geeinigt.
Das Gesetz sieht ab dem 1. Januar 2020 zwingend den Schutz von Registrierkassen gegen Manipulationen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung vor. Gegenwärtig sind die dafür notwendigen technischen Einrichtungen aber noch nicht am Markt verfügbar. Damit wird den Handelsunternehmen eine zusätzliche Frist für die Umstellung ihrer Kassensysteme gegeben. Der HDE geht davon aus, dass der Erlass kurzfristig im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird.
Quelle: https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24005/index.htm
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