Ab dem 1. Juli 2020 werden der Normalsatz der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Im Folgenden sind einige Fallkonstellationen mit Hinweisen aufgeführt, die ein Unternehmer befolgen sollte. Beachten Sie bitte, das diese allgemeinen Hinweise keine rechtsverbindliche Beratung ersetzen können, und fragen Sie bei Unklarheiten im Einzelfall Ihren Steuerberater.
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