Rechtzeitig handeln: Jetzt unbedingt die Kasse nachrüsten
3.136.18.192- 10.03.2020
Für bargeldintensive Unternehmen gelten seit dem 1. Januar 2020 höhere Anforderungen an die Kassenführung. Sie sind per Gesetz verpflichtet, alle Kassen mit elektronischer Aufzeichnungsfunktion z.B. Registrier- oder Computerkassen einschließlich Tablets oder Softwarelösungen mit Kassenfunktion mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen Manipulationen abzusichern.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) hat für Hardware-basierte TSE-Lösungen mehrerer Anbieter die notwendigen Zertifikate erteilt. Damit läuft der Countdown für die technische Nachrüstung in den Betrieben. Zum 30. September 2020 läuft die Nichtbeanstandungsregelung des Bunddesfinanzministeriums für Kassen ohne TSE aus und dann werden die Prüfer des Fiskus nach der TSE fragen.
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