Praxishilfe für einen Antrag nach § 148 AO beim Betrieb einer Cloud-TSE
18.188.113.189- 02.03.2021
Der HDE hat zusammen mit anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft eine Praxishilfe zur Stellung eines Antrags auf Erleichterung nach § 148 AO erstellt.
Am 31. März 2021 endet die durch Erlasse oder Allgemeinverfügungen der Bundesländer gewährte Fristverlängerung für die Nachrüstungen von Kassen mit TSE. Ungeachtet dessen hat das BSI zwischenzeitlich erhöhte Sicherheitsanforderungen für den Betrieb einer cloudbasierten TSE gestellt. Außerdem sind noch nicht alle Anbieter cloudbasierter TSE vollständig zertifiziert. Folglich ist unsicher, ob am 1. April eine TSE im Sinne von § 146a AO betrieben werden kann.
Der HDE hat deshalb zusammen mit anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft eine Praxishilfe zur Stellung eines Antrags auf Erleichterung nach § 148 AO erstellt. Diese Praxishilfe ist mit den Herstellern cloudbasierter TSE abgestimmt. Sie beinhaltet sowohl Hinweise für das Vorgehen, wenn die TSE Ihres Herstellers noch nicht vollständig zertifiziert ist, als auch für den Fall, dass für den Betrieb der TSE ein Umgebungsschutzkonzept umgesetzt werden muss und dies nicht fristgerecht möglich ist. Sollten Sie zur Stellung des Antrags weitere Angaben und Informationen benötigen, können Sie sich direkt oder über Ihren Kassenausrüster an Ihren TSE Hersteller wenden.
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