Rat diskutiert Paket zur Kreislaufwirtschaft
Die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ihrer Sitzung am 28. Oktober in Brüssel im Rahmen einer Orientierungsdebatte mit dem Kreislaufwirtschaftspaket befasst. Neben den Recyclingzielen zeichnen sich die Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung als schwieriges Thema für die weiteren Verhandlungen ab.
In der Debatte zeigte sich, dass viele Mitgliedstaaten die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Recyclingquoten für zu ambitioniert halten. Bereits die bestehenden Recyclingziele für das Jahr 2020 sind laut einer Erhebung der EU-Kommission für eine Reihe von Mitgliedstaaten nicht mehr zu erreichen. Die von der Kommission für das Jahr 2030 vorgeschlagenen verschärften Recyclingquoten orientieren sich hingegen am Niveau der am weitesten entwickelten Staaten, wozu auch Deutschland zählt. Für verschiedene Mitgliedstaaten stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob die vorgeschlagenen Ziele überhaupt realistisch erreicht werden können.
Auch die von der Kommission vorgeschlagene einheitliche Methode zur Berechnung der Abfallquoten stößt auf Kritik. Einerseits ist es zu begrüßen, dass die Leistungen der Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Methode vergleichbar werden. Andererseits befürchten die Mitgliedstaaten, dass die neue Methode zu zusätzlichem bürokratischem Aufwand führen wird. Einige Vertreter kritisierten, dass die Kommission die Berechnungsgrundlage für die Recyclingquoten ändern möchte. Derzeit basieren die Quoten auf dem Anteil der Abfälle, die der stofflichen Verwertung zugeführt werden. Nach den Vorschlägen der Kommission soll zukünftig jedoch die Menge produzierter Sekundärrohstoffe als Grundlage für die Berechnung der Quoten verwendet werden. Derart hohe Quoten könnten zur Herstellung hoher Mengen minderwertiger Sekundärrohstoffe führen. Außerdem gibt es technische Vorbehalte gegen die Quoten. Die angestrebte Recyclingquote von 90% für Papier wäre z.B. unter diesen Umständen praktisch nicht zu erreichen.
Es zeichnet sich bereits in diesem frühen Stadium ab, dass die Vorschläge der EU-Kommission zur erweiterten Herstellerverantwortung zu intensiven Diskussionen führen werden. Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass auf EU-Ebene detaillierte Mindestanforderungen für nationale Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung etabliert werden. Obwohl die Auswirkungen solcher Mindestanforderungen auf bestehende Systeme noch nicht vollständig untersucht worden sind, sehen verschiedene Mitgliedstaaten hier einen nicht legitimierten Eingriff in ihre Kompetenzen ("Subsidiarität").
Die zuständige Ratsarbeitsgruppe wird das Dossier weiter betreuen und auf einen gemeinsamen Standpunkt der Mitgliedstaaten hinarbeiten. In den kommenden Wochen wird auch der Umweltausschuss des Europaparlaments seine Arbeit zu dem Richtlinienvorschlag aufnehmen.