Forderungspapier zur EU-Batterieverordnung, (EU) 2023/1542

Die EU-Batterieverordnung (VO (EU) 2023/1542) trat am 17. August 2023 in Kraft und gilt seit dem 18. Februar 2024 in der EU. Das Inkrafttreten der Sorgfaltspflichten für Batterierohstoffe wurde um zwei Jahre auf den 18. August 2027 verschoben. Die zugehörigen Leitlinien zu diesen Sorgfaltspflichten sind bis zum 26. Juli 2026 zu veröffentlichen (ursprünglich bis zum Februar 2025). Die Anpassung der Sorgfaltspflichten erfolgte durch den "Omnibus IV"-Beschluss im Juni 2026.

Die EU-Batterieverordnung (EUBR) schreibt erstmals verbindliche Sorgfaltspflichten für die gesamte Batterie‑Lieferkette vor (Zwangsarbeit, Umweltverstöße, Governance‑Risiken etc.). Sie gelten für „Wirtschaftsakteure“ (economic operators), also auch Hersteller, Importeure und mittelbar Händler, weil nur konforme Batterien in Verkehr gebracht werden dürfen.

 

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