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Mit der sogenannten CSR-Berichterstattungsrichtlinie wurden die Umrisse einer verpflichtenden Berichterstattung
über nicht-finanzielle Informationen für bestimmte Unternehmen definiert. Betroffen davon sind große Unternehmen von öffentlichem Interese, z.B. börsennotierte Gesellschaften,Banken und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.
Sie sollen in ihren Lageberichten etwa Informationen über ihre Konzepte in Bezug auf die Aspekte
Umwelt, soziale und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Diversität
in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen. Die Umsetzung in einen nationalen Rahmen muss bis zum 6. Dezember 2016 erfolgen.